Der Redaktion der SchwäPo kam ein Gerücht zu Ohren, laut dem die Narrenzunft Bärenfanger pleite sein soll.
Die SchwäPo meldete sich bei Zunftmeister Bastian Schenk und druckte diese Stellungnahme in der Ausgabe vom 16. Januar 2015.

Dazu fällt mir nur folgendes ein:

Im Kreise kursiert ein übles Gerücht,
hört her nur ihr Leut, ihr glaubt es nicht.
Da sagt so eine „Spaßbremse“, stellt uns an den Pranger,
pleite wären die Bärenfanger.

Wer so was behauptet, der ist nicht nur dumm,
der Trägt statt Hirn ein Vakuum.
Wäre bei einem Verein die Kohle knapp,
würde er niemals sagen ne Veranstaltung ab.

Abgesagt ! Warum ? war in der Presse zu lesen,
des Gerüchts Urheber wohl nie in der Schule gewesen.
Hätte er gelernt zu verstehen das Wort und den Satz,
hätte er seinen Müll gelassen an einem anderen Platz.

Die NZU weiß was sie tut, das ist wohl wahr,
es ist ja nicht ihr erstes närrisches Jahr.
Wir wollen was bieten, ihr sollt was erleben,
2015 ist dies leider nicht so gegeben.

Aber wer mit Gerüchten über die NZU hausieren geht,
soll wissen wie es um die kochmer Narren steht.
Seit über 40 Jahren stehen wir unseren Mann,
Wir reisen viel rum, kommen überall gut an.

Ich kann hier jedem Leser versichern,
dass die Narrenzunft Bärenfanger nicht pleite ist.
Irgendein hirnloser Vollpfosten bringt Gerüchte in Umlauf,
an denen keine Silbe wahr ist.
Die Gründe, warum 2015 in Unterkochen kein Umzug stattfindet,
wurde in der Presse nun schon mehrfach erklärt.
Sollten noch Fragen offen sein, so können Sie jedes Mitglied der NZU befragen.
Es war die einzig richtige Entscheidung den Umzug 2015 abzusagen.
Ich finde es eine Sauerei, über eine so geniale und schlagfertige Mannschaft einen solchen Müll zu erzählen.
Sicher haben wir keine Reichtümer.
Das ist auch nicht der Sinn eines gemeinnützigen Vereins.
Ein gemeinnütziger Verein sollte bzw. muss sein erwirtschaftetes "Vermögen" zu seinem Zwecke einsetzen.
Der Zweck der NZU liegt in der Pflege
von karnevalistischem Brauchtum und Traditionen.
Und dies nehmen wir sehr ernst!
Auch in Zukunft.

 
 
  geändert am 16.01.15 (mb)