Werden Sie Mitglied bei der
Narrenzunft Bärenfanger e.V. Unterkochen

Und unterstützen Sie damit unseren Verein, um auch in Zukunft für den Erhalt von Fasching und Brauchtum Sorge tragen zu können.

Seid dem Bestehen der Narrenzunf Bärenfanger e.V. Unterkochen ist es unser Bestreben unsere Beittragskosten so gering wie möglich zu halten, aber dennoch unsere Mitglieder (besonders unsere Kleinsten ) optimal auszustatten.

Wenn man bedenkt, das die NZU im Jahr für jedes aktive Mitglied ca. 80,- € an Buskosten und einmalig ca. 200,- bis 400,- € für eine Uniform ausgiebt, und der Mitgliedbeitrag dafür bei nur 16,- € für Erwachsene und 8,- € für Kinder liegt, sieht man wie wichtig passive Mitglieder und Gönner für einen Verein wie den unseren sind. Eine Narrenzunft findet nicht so einfach Sponsoren wie z.B. ein Fußball- oder Ringerverein. Dabei betreiben wir mindestens genausoviel Jugendarbeit.

Darum unterstützen Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft und senden Sie uns Ihre ausgefüllte Beitrittserklärung einfach zu.

 

 
Mitglied im Fanfarenzug werden
Wer Interesse hat dem Fanfarenzug Bärenfanger Unterkochen beizutreteten sollte lediglich Spass und Freude an der Musik und am Fasching haben. Musikalische Vorkenntnisse sind nicht notwendig, ein Gefühl für Musik ist jedoch von Vorteil. Die Ausbildung, für die eine Ausbildungsgebühr von 10,- €/Monat zu entrichten ist, findet im Einzel- oder Gruppenunterricht statt. Ein eigenes Instrument ist nicht notwendig, da der Verein Instrumente zur Verfügung stellt. Die Ausbildung dauert je nach Begabung ca. 1 Jahr. Um im Fanfarenzug mitzuspielen ist eine Mitgliedschaft bei der Narrenzunft Bärenfanger e.V. Unterkochen erforderlich.

Wer Lust bekommen hat sich unsere Truppe einmal anzusehen kann einfach einmal in der Probe vorbeischauen. Wir proben jeden Mittwoch von 19.00 bis 20.30 Uhr im Vereinszimmer der Sporthalle in Unterhochen. Man kann auch Kontakt mit unserem musikalischen Leiter, Karl Neher, aufnehmen. Siehe Kontakte.

Es würde uns freuen neue Mitglieder begrüßen zu können !
 
 
  geändert am 02.12.05 (mb)